Montag, 18. Juni 2012, 20.00 Uhr
in der Aula des Oberstufenschulhauses, Steindlerstrasse 3, 3800 Unterseen
Traktanden:
1. Jahresrechnung 2011; Beratung und Genehmigung der Jahresrechnung 2011:
a) Genehmigung eines Nachkredites für übrige Abschreibungen,
b) Genehmigung der Jahresrechnung 2011,
c) Kenntnisnahme der Nachkredite,
d) Orientierung über die Stellenprozente der Gemeindeangestellten und
e) Kenntnisnahme des Berichts der Aufsichtsstelle für Datenschutzfragen.
2. Kommunalfahrzeug Werkhof - Ersatzbeschaffung; Beratung und Bewilligung eines Rahmenkredites von Fr. 195'000.00 für den Ersatz des Geräteträgers Bucher GT 2000.
4. Verschiedenes
Protokoll:
Der Protokollentwurf der Gemeindeversammlung vom 26. März 2012 stand während 30 Tagen, d.h. vom 6. April bis 7. Mai 2012 zur Einsicht offen. Die Protokollauflage wurde im Anzeiger Interlaken vom 5. April 2012 öffentlich bekannt gemacht. Während der Auflagefrist sind beim Einwohnergemeinderat keine Einsprachen gegen den Inhalt des Protokolls eingegangen. Der Einwohnergemeinderat hat daher anlässlich seiner Sitzung vom 14. Mai 2012 das Gemeindeversammlungsprotokoll vom 26. März 2012 genehmigt.
Öffentliche Auflage:
Die Akten zu den oben genannten Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf.
Zudem können die Dossiers auf der Homepage der Einwohnergemeinde Unterseen (www.unterseen.ch) eingesehen und heruntergeladen werden.
Rechtsmittel:
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken Beschwerde erhoben werden.
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften müssen anlässlich der Gemeindeversammlung sofort gerügt werden (Art. 98 Gemeindegesetz des Kantons Bern).
Stimmberechtigung - Einladung:
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Unterseen wohnhaft sind.
Namens des Einwohnergemeiderates
Unterseen, 14. Mai 2012