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Energie

Energiefonds der Einwohnergemeinde Unterseen
Die Einwohnergemeinde Unterseen äufnet den Energiefonds aus dem jährlichen Ertrag der Entschädigung der Industriellen Betriebe Interlaken (IBI) AG. Die Abgabe von Fördergeldern aus dem Energiefonds ist in den beiden Gemeindeerlassen, Reglement über den Energiefonds und Verordnung über den Energiefonds geregelt.

Weiter Informationen entnehmen Sie auf dem Leitfaden Energiefonds Unterseen:
pdfLeitfaden Energiefonds
pdfAntrag Fördergelder aus Energiefonds
pdfAntrag um Auszahlung von Fördergeldern aus dem Energiefonds


Regionalkonferenz Oberland-Ost - Öffentliche Energieberatungsstelle
Beim Neubau oder bei der Sanierung von Gebäuden besteht ein erhebliches Potential für die dauerhafte Senkung des Energieverbrauchs. Damit diese Möglichkeiten erkannt und genutzt werden können, braucht es spezifische Fachkenntnisse. Die Regionalkonferenz Oberland-Ost stellt der Öffentlichkeit das entsprechende Wissen in Form einer regionalen Energieberatungsstelle zur Verfügung.

Die Energieberatungsstelle bietet Privatpersonen, Firmen und Gemeinden eine neutrale und unabhängige Unterstützung an. Das Angebot umfasst eine breite Themenpalette, die von Wärmedämmung über Heizung und Warmwasseraufbereitung bis zur Beleuchtung reicht. Der regionale Energieberater vermittelt ferner Empfehlungen zu energieeffizientem Bauen sowie zum Einsatz erneuerbarer Energien samt Hinweisen auf die damit verbundenen Förderprogramme.

Die Beratungsdienstleistung wird kostenlos per Telefon, 033 821 08 68 oder im Büro der Energieberatungsstelle, Jungfraustrasse 38, Interlaken, erbracht; auf Wunsch besucht der Energieberater die Bauherrschaft gegen eine Pauschalentschädigung auch vor Ort.

pdfWie viel ist genug?
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Weitere Informationen erhalten auf der Homepage der Regionalkonferenz Oberland-Ost

Energierichtplanung
pdfÜberkommunaler Richtplan Energie "Bödeli"

Kanton Bern - Förderprogramm Energie

Im kantonalen Förderprogramm Energie wird künftig der Energieträger Gas gleich gehandhabt wie der Energieträger Öl. Das bedeutet: Wer eine Gasheizung mit einer Wärmepumpe oder einer Holzheizung ersetzt oder sich einem Wärmenetz anschliesst, erhält einen Förderbeitrag. Es gelten die gleichen Bedingungen wie beim Ersatz einer Ölheizung. Keinen Förderbeitrag erhält, wer in einem Neubau oder nach einer Sanierung eine Gasheizung betreibt. Wer eine bestehende Holzheizung mit einer neuen Holzheizung ersetzt, erhält einen Förderbeitrag in der Höhe von mindestens 3000 Franken. Die neuen Regelungen gelten ab dem 2. Mai 2022.

Weitere Informationen entnehmen Sie auf folgendem Link:
Förderprogramm Energie vom Kanton Bern
Übersicht Förderbeiträge

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