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Drohnen und Fluggeräte

Drohnen sind ferngesteuerte, meist kleinere Fluggeräte. Sie sind rechtlich den Flugmodellen gleichgestellt. Bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen sie grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der "Pilot" jederzeit Sichtkontakt zu seiner Drohne hat. Zudem dürfen keine Drohnen über Menschenansammlungen betrieben werden.

Karte Einschränkungen für Drohnen
map.geo.admin.ch/jagdbanngebiete


Regeln und allgemeine Fragen zu Drohnen
www.bazl.admin.ch/drohnen

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