(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff Kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung:
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 31. August 2026 die Änderungen, Ergänzung respektive Streichung von Art. 4, 7, und 9 des Datenschutzreglements der Einwohnergemeinde Unterseen vom 13. September 1999 erlassen und genehmigt.
Rechtsmittel:
Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert sechzig Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass die entsprechenden Änderungen der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet werden.
Inkrafttretung:
Wird das Referendum gegen die vorliegenden Reglementsänderungen nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat diese rückwirkend auf 1. September 2026 in Kraft.
Reglementsbezug:
Der geänderte Erlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 31. August 2026
Einwohnergemeinderat Unterseen
