Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. September 2023 während 30 Tagen ab Publikationstag bei der
Gemeindeschreiberei Unterseen öffentlich auf.
Zudem kann das oben genannte Protokoll auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch eingesehen
oder heruntergeladen werden. Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gegen den
Inhalt des Protokolls erhoben werden (Art. 11 Abs. 3 AWR). Anschliessend genehmigt der Gemeinderat das
Protokoll und behandelt dabei abschliessend Einsprachen (Art. 11 Abs. 4 AWR).
Unterseen, 18. September 2023
Einwohnergemeinderat Unterseen
Gemeindeversammlung vom 11. September 2023 - Auflageexemplar