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Budget 2023 mit einem Antrag auf Erhöhung der Steueranlage

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2022 die Genehmigung des Budget 2023. Gleichzeitig wird auf Antrag der Finanzkommission eine Erhöhung der Steueranlage für Einkommen und Vermögen von bisher 1.65 Einheiten auf neu 1.75 Einheiten dem Souverän zur Genehmigung beantragt. Die Liegenschaftssteuer soll unverändert 1.2 Promille betragen.

Das Budget 2023 schliesst mit einem Gesamtaufwandüberschuss von Fr. 679'043.00 ab, welcher sich wie folgt zusammensetzt:

Aufwandüberschuss Allgemeiner Haushalt (Steuerhaushalt)   Fr. 490'344.00
Aufwandüberschuss Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung Fr. 141'269.00
Aufwandüberschuss Spezialfinanzierung Abfallentsorgung Fr. 47'430.00
Aufwandüberschuss Gesamthaushalt Fr. 679'043.00


Sowohl im Budget 2019 wie im Budget 2020 wurde die Steueranlage zuerst von 1.78 Einheiten auf 1.70 Einheiten und ein Jahr später von 1.70 Einheiten auf 1.65 Einheiten gesenkt. Damals wurde festgehalten, dass aufgrund der laufenden Ausgaben und Investitionstätigkeit aus damaliger Sicht die beiden Senkungen vertretbar waren. Gleichzeitig wurde damals der Hoffnung Ausdruck gegeben, dass bei begründetem Bedarf der Souverän einer Anpassung nach oben wieder zustimmen werde. Im vorliegenden Budget 2023 beantragt der Gemeinderat dem Souverän nun eine Steuererhöhung von bisher 1.65 Einheiten auf neu 1.75 Einheiten. Gründe die zu dem Antrag führen, gibt es verschiedene. Einerseits musste in der Jahresrechnung ein grösserer Rückgang bei den Steuererträgen festgestellt werden. Weiter laufen im Bereich der Schulanlage Steindler grössere Investitionen mit einem Investitionsvolumen von über 15 Millionen Franken. Diese Investitionen belasten die Erfolgsrechnung in Form von Abschreibungen und Zinsen. Nur mit einer Steuererhöhung kann der Finanzhaushalt soweit ausgeglichen gehalten werden ohne dass in verschiedenen Bereichen ein Leistungsabbau oder eine weitere Verschuldung in Kauf genommen werden muss.

Weiter wird die Erhöhung der Hundetaxe von Fr. 100.00 auf Fr. 120.00 pro Hund geprüft. Die gesetzlichen Vorgaben dazu betreffen das Gebührenreglement, und der Gemeinderat hat die Anpassung in die Wege geleitet. De bisherige Hundetaxe deckte den Aufwand im Zusammenhang mit Hunden nicht.

Die restlichen Gebühren, deren Festlegung in die Kompetenz des Gemeinderates fallen, bleiben unverändert.

An der Gemeindeversammlung wird nur eine beschränkte Anzahl gedruckter Budgets abgegeben. Interessierte können das vollständige Budget 2023 ab sofort bei der Finanzverwaltung Unterseen kostenlos beziehen.


pdfBudget 2023

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