Montag, 2. Juni 2025, 20:00 Uhr
in der Aula des Oberstufenschulhauses,
Steindlerstrasse 3, 3800 Unterseen
Traktanden:Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2025 - Traktandenliste
1. Jahresrechnung 2024; Beratung und Genehmigung der Jahresrechnung 2024:
a) Genehmigung der Jahresrechnung 2024 mit einem Aufwandüberschuss im Gesamthaushalt von Fr. 52'260.48,
b) Kenntnisnahme der Nachkredite von Fr. 4'574'088.71 (Gebundene, Kompetenz Gemeinderat und Kompetenz Gemeindeversammlung),
c) Genehmigung der Nachkredite in der Kompetenz der Gemeindeversammlung von Fr. 1'776'599.46,
d) Orientierung über die bewilligten (3'805) und die effektiv besetzten Stellenprozente (3'530) der Gemeindeangestellten (Vorjahr 3'640) und
e) Kenntnisnahme des Berichtes der Aufsichtsstelle für Datenschutzfragen.Antrag Gemeinderat
Antrag Finanzkommission
Jahresrechnung 2024
2. Gemeindeinitiative "Wohnraum schützen - Airbnb regulieren!"; Beratung und Beschlussfassung über die Gemeindeinitiative der SP Bödeli-Jungfrau.Antrag Gemeinderat
3. Verschiedenes
Protokoll:
Der Protokollentwurf der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024 stand gemäss Art. 11 Abs. 2 des Abstimmungs- und Wahlreglementes der Einwohnergemeinde Unterseen (AWR) während 30 Tagen, d.h. vom 13. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025 zur Einsichtnahme offen.
Die Protokollauflage wurde im Anzeiger Interlaken vom 12. Dezember 2024 öffentlich bekannt gemacht.
Während der Auflage- respektive Einsprachefrist ging beim Einwohnergemeinderat eine Ein¬sprache gegen den Inhalt des oben genannten Protokolls ein.
Bezugnehmend auf Art. 11 Abs. 4 AWR hat der Einwohnergemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 20. Januar 2025 das Gemeindeversammlungsprotokoll vom 2. Dezember 2025 unter Berück-sichtigung der vom Einsprecher beantragten Protokollanpassung genehmigt.
Öffentliche Auflage:
Die Akten zu den oben genannten Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf.
Zudem können die Dossiers auf der Homepage der Einwohnergemeinde Unterseen (www.unterseen.ch) eingesehen und heruntergeladen werden.
Rechtsmittel:
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften müssen anlässlich der Gemeindeversammlung sofort gerügt werden (Art. 4 Abstimmungs- und Wahlreglement der Einwohner-gemeinde Unterseen).
Stimmberechtigung - Einladung:
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Unterseen wohnhaft sind.
3800 Unterseen, 14. April 2025
Namens des Einwohnergemeinderates