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2. Öffentliche Planauflage - Revision Gemeindebaureglement: Beschränkung von Zweitwohnungen und gewerbsmässig touristisch genutzten Wohnungen

Der Gemeinderat Unterseen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die von der Gemeindeversammlung am 11. März 2024 mit beschlossenen Änderungen des Gemeindebaureglements bezüglich der Beschränkung von Zweitwohnungen und gewerbsmässig touristisch genutzten Wohnungen zur öffentlichen Auflage. Diese Änderungen sind gegenüber der ersten Auflage farblich dargestellt.

Die Planung besteht aus dem geänderten Gemeindebaureglement. Eingesehen werden können ebenfalls der dazugehörende Erläuterungsbericht und der unverbindliche Hinweisplan sowie der Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern.

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom Donnerstag, 18. April 2024 bis und mit Freitag, 17. Mai 2024 während den Öffnungszeiten bei der Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können in dieser Zeit unter https://www.unterseen.ch/newsmeldungen.html als pdf-Dateien eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die von der Gemeindeversammlung beschlossenen Änderungen eingereicht werden. Diese sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung, zu Handen des Gemeinderats einzureichen.

Allfällige Einigungsverhandlungen finden am Donnerstag, 30. Mai 2024 statt.

Unterseen, 15. April 2024
Der Gemeinderat

pdfÄnderungen Gemeindebaureglement
pdfErläuterungsbericht
pdfHinweisplan

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