(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff Kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung:
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 17. August 2026 die Änderungen von Art. 2, 6, 13, 14, 19, 20, 21, 22 und 31 sowie die Aufhebung von Anhang I des Personalreglements der Einwohnergemeinde Unterseen vom 2. Juni 1998 beschlossen und genehmigt.
Rechtsmittel:
Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 60 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass die entsprechenden Änderungen der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet werden.
Inkrafttretung:
Inkrafttretung:
Wird das Referendum gegen die vorliegenden Reglementsänderungen nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat diese auf 1. Januar 2027 in Kraft.
Reglementsbezug:
Reglementsbezug:
Der neue Erlasse kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 17. August 2026
Der Einwohnergemeinderat
Personalreglement - Auflage
Unterseen, 17. August 2026
Der Einwohnergemeinderat
