Der Gemeinderat Unterseen bringt gestützt auf Art. 60 Abs. 1 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 54 Abs. 2 Gemeindegesetz die Zonenplanänderung und die Ueberbauungsordnung "UeO Mosaik" zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 24. April 2025 bis und mit 26. Mai 2025 während den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Bauverwaltung Unterseen öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf Homepage der Gemeinde Unterseen unter www.unterseen.ch/index.php/newsmeldungen verfügbar.
Folgende Unterlagen liegen öffentlich auf
- Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 21. August 2024
- Änderung Zonenplan - Fassung vom 31. März 2025
- Ueberbauungsplan Mst. 1:500 - Fassung vom 31. März 2025
- Ueberbauungsvorschriften - Fassung vom 31. März 2025
- Anhang Richtprojekt "Bericht Kantonale Denkmalpflege" vom 27. Oktober 2023 zu den Ueberbauungsvorschriften
- Erläuterungsbericht - Fassung vom 31. März 2025
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen einzureichen.
Allfällige Einspracheverhandlungen finden am 24. Juni 2025 nachmittags im Amthaus, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen statt.
Unterseen, 17. April 2024
Der GemeinderatAmt für Gemeinden und Raumordnung - Vorprüfungsbericht
Änderung Zonenplan
Überbauungsplan
Überbauungsvorschriften
Bericht der Denkmalpflege
Erläuterungsbericht