(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff Kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung:
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 30. März 2026 die Änderungen von Art. 6, 7, 9, 15, 16, 19, 21, 36, 45, 46, 50, 53, 54, 57, 64, 67, 68, 71, 72, Anhang 1 und Anhang 2 des Reglements Finanzhaushalt der Einwohnergemeinde Unterseen vom 23. August 2021 erlassen und genehmigt.
Rechtsmittel:
Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert sechzig Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass die entsprechenden Änderungen der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet werden.
Inkrafttretung:
Wird das Referendum gegen die vorliegenden Reglementsänderungen nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat diese auf 1. Juli 2026 in Kraft.
Reglementsbezug:
Der neue Erlasse kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 30. März 2026
Einwohnergemeinderat Unterseen
