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Datenschutzreglement - Änderungen

(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff Kant. Gemeindeverordnung)

Genehmigung:

Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 31. August 2026 die Änderungen, Ergänzung respektive Streichung von Art. 4, 7, und 9 des Datenschutzreglements der Einwohnergemeinde Unterseen vom 13. September 1999 erlassen und genehmigt.

Rechtsmittel:

Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert sechzig Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass die entsprechenden Änderungen der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet werden.

Inkrafttretung:

Wird das Referendum gegen die vorliegenden Reglementsänderungen nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat diese rückwirkend auf 1. September 2026 in Kraft.

Reglementsbezug:

Der geänderte Erlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.


Unterseen, 31. August 2026
Einwohnergemeinderat Unterseen

pdfDatenschutzreglement - Auflage

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