Änderung Gemeindebaureglement, Art. 60.1 neu - Beschränkung von Zweitwohnungen und gewerbsmässig touristisch genutzten Wohnungen
Öffentliches Mitwirkungsverfahren
Seit dem 17. Januar 2019 ist die Planungszone "Zweitwohnungen" in Kraft. In der Folge wurden vertiefte Abklärungen vorgenommen und Erhebungen durchgeführt. Gestützt darauf wurde der neue Art. 60.1 im Gemeindebaureglement (GBR) "Beschränkung von Zweitwohnungen und gewerbsmässig touristisch genutzten Wohnungen" erarbeitet.
Der Gemeinderat Unterseen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 den neuen Art. 60.1 GBR "Beschränkung von Zweitwohnungen und gewerbsmässig touristisch genutzten Wohnungen" zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen zur Änderung des Gemeindebaureglements liegen in der Zeit vom 8. Juni 2020 bis und mit 7. Juli 2020 bei der Bauverwaltung, Amthaus, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Eingesehen werden können der neue Art. 60.1 GBR, der Erläuterungsbericht und der Hinweisplan. Die Unterlagen sind auch auf www.unterseen.ch aufgeschaltet.
Am Dienstag, 9. Juni 2020, findet um 19:00 Uhr in der Aula der Schulanlage Steindler eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung, Amthaus, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, zu Handen des Gemeinderates zu richten.
Unterseen, 25. Mai 2020
Der Einwohnergemeinderat
Änderung Baureglement
Erläuterungsbericht
Hinweisplan
Aktennotiz der Informationsveranstaltung vom 9. Juni 2020
Präsentation der Informationsveranstaltung vom 9. Juni 2020