einfahrt beatenbergstrasse

Publikation Videoüberwachung

Gestützt auf Art. 123 und 124 i.V.m. Art. 125 des Polizeigesetzes (PolG; BSG 551.1) verfügt die Einwohnergemeinde Unterseen:

 

  1. Der Einsatz von Videoüberwachungen gemäss Art. 123 PolG (an öffentlichen Orten) wird nach Erteilung der Bewilligung durch die Kantonspolizei Bern vom 23. September 2021 in den Gebäuden der Einwohnergemeinde Unterseen an der Steindlerstrasse 1, Steindlerstrasse 3 und Steindlerstrasse 3a angeordnet.

  2. Der Einsatz von Videoüberwachungen gemäss Art. 124 PolG (zum Schutz öffentlicher Gebäude) wird nach Rücksprache mit der Kantonspolizei Bern vom 23. September 2021 in den Gebäuden der Einwohnergemeinde Unterseen an der Steindlerstrasse 1, Steindlerstrasse 3 und Steindlerstrasse 3a angeordnet.

  3. Rechtsmittelbelehrung
    Diese Verfügung kann binnen 30 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern angefochten werden. Eine Beschwerde muss in mindestens zwei Exemplaren eingereicht werden und einen Antrag, eine Begründung und die Unterschrift enthalten. Der angefochtene Entscheid und die greifbaren Beweismittel sind beizulegen.



Unterseen, 18. Oktober 2021

Gemeinderat Unterseen


pdfVerfügung Videoüberwachung

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