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Teilrevision Baureglement - öffentliche Mitwirkung

Der Gemeinderat Unterseen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision des Baureglements vom 20. März 2021 aufgrund der formellen Änderung im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Planung besteht aus dem teilrevidierten Baureglement, in welchem die formellen Änderungen farblich
dargestellt sind. Darin aufgenommen werden auch die seit dem Inkrafttreten des heutigen Baureglements
vorgenommenen Änderungen, wie sie durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern
jeweils genehmigt wurden. Eingesehen werden kann ebenfalls der dazugehörende Erläuterungsbericht.

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 7. Oktober 2022 bis und mit am 7. November 2022 während den Öffnungszeiten bei der Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können auch auf www.unterseen.ch eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung, zu Handen des Gemeinderates, zu richten.

Unterseen, 3. Oktober 2022
Der Gemeinderat

pdfBaureglement - Anpassung BMBV
pdfErläuterungsbericht

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