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Reglement über die Parkplatzabgabe - Nachträgliche öffentl. Auflage nach Art. 60 Abs. 3 BauG

Der Einwohnergemeinderat Unterseen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die
nachfolgende, nach der öffentlichen Auflage vorgenommene Änderung des Reglements über die Parkplatzabgabe
zur nachträglichen öffentlichen Auflage.

Gegenstand der nachträglichen öffentlichen Auflage ist folgende Änderung:
- 9 Abs. 2 (Verzicht auf Verzinsung der Spezialfinanzierung)

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom Donnerstag, 14. März bis Freitag, 12. April 2024, bei der
Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Akten sind ausserdem elektronisch auf der Webseite der Gemeinde
einsehbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die vorgesehene Änderung gegenüber der ersten öffentlichen Auflage
sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Einwohnergemeinde Unterseen, Amthaus, Postfach,
3800 Unterseen, einzureichen.

Unterseen, 11. März 2024
Der Einwohnergemeinderat

pdfReglement über die Parkplatzabgabe - Auflageexemplar

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