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Verordnung über die gleitende Arbeitszeit - Änderungen


Genehmigung und Inkrafttretung
(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Kant. Gemeindeverordnung)

Genehmigung
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 11. Dezember 2023 die Änderungen von Art. 2 in der Verordnung über die gleitende Arbeitszeit beschlossen resspektive genehmigt.

Rechtsmittel
Gegen die oben genannte Verordnungsänderung respektive deren Inkraftsetzung kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli Beschwerde eingereicht werden.

Inkrafttretung
Die oben genannten Änderungen treten auf den 1. Februar 2024 in Kraft.

Reglementsbezug
Der geänderte Erlasse kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.

Unterseen, 11. Dezember 2023
Der Einwohnergemeinderat

pdfVerordnung über die gleitende Arbeitszeit ab 1. Februar 2024





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