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Gemeindeordnung - Genehmigung und Inkrafttreten

(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff Kant. Gemeindeverordnung)

Genehmigung:
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverord­nung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Gemeindeversammlung der Einwohner­gemeinde Unterseen am 4. Dezember 2023 be­schlossene Teilrevision der Gemeindeordnung vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kan­tons Bern am 24. Januar 2024 vorbehaltlos ge­nehmigt wurde.

Inkrafttreten:
Die Teilrevision der Gemeindeordnung tritt rück­wirkend auf 1. Januar 2024 in Kraft.

Reglementsbezug:
Der geänderte Gemeindeerlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungs­zeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen wer­den.

Unterseen, 1. Februar 2024
Einwohnergemeinderat Unterseen

pdfGemeindeordnung - genehmigt

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