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Änderung Art. 55.1 GBR - ZPP Brandweg, öffentliche Planauflage

Der Gemeinderat Unterseen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung von Artikel 55.1 des Gemeindebaureglements, ZPP "Brandweg" zur öffentlichen Auflage.

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 30. September 2021 bis und mit am 1. November 2021 während den Öffnungszeiten bei der Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Neben dem neuen Artikel 55.1 des Gemeindebaureglements liegen der Erläuterungsbericht und der Vorprüfungsbericht zur Einsichtnahme auf. Diese Unterlagen können auch auf www.unterseen.ch eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung, zu Handen des Gemeinderates, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, einzureichen. Allfällige Einspracheverhandlungen finden am Mittwoch, 10. November 2021 und Donnerstag, 11. Novmeber 2021, jeweils nachmittags, statt.

Folgende Dokumente liegen öffentlich auf:
pdfAmt für Gemeinden und Raumordnung - Vorprüfungsbericht vom 17. August 2021
pdfArealentwicklung Wohnüberbauung Brandweg, Unterseen - Städtebauliches Richtprojekt
pdfÄnderung Bauregelment Art. 55.1 alt / neu
pdfMitwirkungsbericht vom 7. Dezember 2020
pdfErläuterungsbericht vom 20. September 2021

Unterseen, 20. September 2021
Der Gemeinderat

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